Spenden

Die Arbeit der Stiftung Waisenhaus ist in besonderer Weise dem Wohl von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verpflichtet.

Das Grundvermögen der Stiftung, aus dessen Erträgen unsere Aufgaben finanziert werden, ist in Jahrhunderten durch Spenden, Nachlässe und Zustiftungen stetig gewachsen.

Sie helfen mit Ihrer Zuwendung, diese Arbeit zu unterstützen und tragen damit auch zu unserer Anstrengung bei, diesen Kindern und Jugendlichen einen besseren Start und somit eine Chance für ein erfülltes Leben zu ermöglichen.

Für Spenden, die generell dem Stiftungszweck zugute kommen, sind wir ebenso dankbar, wie über Spenden, die Sie zielgerichtet einem unserer Angebote zukommen lassen wollen.

Bevorzugt unterstützen wir mit Ihrer Spende die Ferienfreizeiten unserer Einrichtungen und die Möblierung der Wohnungen für die Jugendlichen, sofern diese nicht vom Jugendamt abgedeckt werden können.

Gern kommen wir mit Ihnen ins Gespräch

Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Email.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung (§§51-68 AO). Aus diesem Grunde kann Ihnen auf Wunsch eine steuerwirksame Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank.

Unser Spendenkonto:

Frankfurter Sparkasse

IBAN: DE 60 5005 0201 0000 047464

BIC: HELADEF1822

 

Die Waisenhaus Stiftung d. ö. R. ist gemäß Bescheid des Finanzamtes Frankfurt/M. V-Höchst vom 22.08.2018 für die Jahre 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
 
Die Waisenhaus Stiftung d. ö. R fördert mildtätige Zwecke; sie ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.